Änderungen von Kurzzeitkennzeichen ab April 2015

Das Kurzzeitkennzeichen wird es in der aktuell bestehenden Form ab dem 01. April 2015 nicht mehr geben. Im Rahmen einer Gesetzesänderung zur Vorbeugung von Missbrauchsfällen wurden viele Punkte thematisiert und geändert, sodass ein Großteil der Flexibilität verloren geht. Welche Eigenschaften der Kurzzeitkennzeichen genau betroffen sind und wie die Nummernschilder nun genutzt werden können, zeigt dieser Beitrag.

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Neue Oldtimer im Jahr 2015

Das H steht für historisch: Mindestens 30 Jahre alte Autos können das H-Kennzeichen tragen, wenn sie dem Amtsdeutsch nach zu den „erhaltenswerten kraftfahrzeugtechnischen Kulturgütern“ gehören.
Die so zum Oldtimer avancierten Modelle bekommen 2015 prominenten Zuwachs – so die chromblitzende W 126er S-Klasse und den Ferrari Testarossa. Auch der Trabant wird zum Oldtimer.

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